Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015

8.4.2 Art und Umfang der Kontrolle von externen Bereitstellungen

Mittels des PPS-Modul in D4 wird kontinuierlich der terminliche Fortschritt von bestellten Produkten oder Dienstleistungen überwacht.

Durch die Wareneingangsprüfung dieser Güter wird die Konformität mit den geforderten Spezifikationen überprüft. Da die WE-Prüfung einen Arbeitsgang im Fertigungsauftrag darstellt, ist diese gelenkt und dokumentiert im PPS-System.

Nach erfolgreicher WE-Prüfung werden die Bauteile nachverfolgbar eingelagert bzw. wenn gefordert zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt. Weisen die beschafften Produkte Mängel auf, wird unverzüglich nach der Kenntnisnahme eine Lieferantenreklamation ausgelöst. Dabei wird vorgegangen nach der Prozessbeschreibung PB8.7.3. Vom Lieferanten wird eine Bearbeitung und Dokumentation der Reklamation mittels 8D-Report gefordert.

Weitere Forderungen in Bezug auf die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen werden in den einzelvertraglichen Regelungen der QSV mit dem Lieferanten beschrieben.

Beschaffte Produkte werden im Wareneingang gemäß den vorliegenden Informationen geprüft.

 

Rohmaterial:

Bei beschafften Halbzeugen findet beim Wareneingang lediglich eine Überprüfung der Dokumente, eine Stichprobenprüfung der Aussenmaße sowie eine optische Überprüfung auf erkennbare Schäden statt. Im Wareneingang erfolgt die Überprüfung der Lieferscheindaten der eingegangenen Ware hinsichtlich Liefermenge und Übereinstimmung mit den Bestellangaben. Das Rohmaterial wird mit einem Etikett gekennzeichnet, welches Legierung und Abmaß zeigt, und im Materiallager eingelagert. Die WE-Prüfung für Rohmaterial ist in der Arbeitsanweisung AA 8.4.2.b geregelt. Alle weiteren Kriterien regelt eine mit den Lieferanten abgeschlossene QSV.

 

Oberflächenbeschichtung / Wärmebehandlung:

Durch eine erfolgte Oberflächenbeschichtung oder Wärmebehandlung der Bauteile wird jedes Bauteil geometrisch verändert. Diese Veränderungen werden im sogenannten Skip-Lot Verfahren überprüft. Bei diesem Prozess werden alle Fertigungschargen aus denen weniger als 3 Kundenlieferungen erfolgt sind und Fertigungschargen, bei denen in der Vergangenheit (letzte 3 Fertigungschargen) Reklamationen hervorgegangen sind überprüft. Dabei wird nach geregelten Prüfplänen vorgegangen bei denen alle Gewinde, Passungen bis IT9, das optische Erscheinungsbild und etwaige Beschädigungen überprüft werden. Für manche Bauteile gilt dieses Verfahren nicht, da aus Erfahrungen heraus bei diesen ein erhöhtes Fehlerrisiko besteht. Diese Bauteile werden bei jedem Fertigungslos überprüft. Das Skip Lot Verfahren wird in der Prozessbeschreibung PB 8.4.2.c beschrieben. Die Wareneingangsprüfung wird wie in der Arbeitsanweisung AA 8.4.2.c beschrieben ausgeführt.

 

Werkzeuge:

Standardwerkzeug werden bei der Beschaffung nicht überprüft, da diese wie Normteile (siehe unten) zu behandeln sind. Bei Sonderwerkzeugen, den sogenannten K-Werkzeugen, wird der Beschaffungsprozess separat geregelt. Die Notwenigkeit eines Sonderwerkzeugs wird von der AV in Verbindung mit dem str. Vertriebs bestimmt. Die Beschaffung dieser Werkzeuge übernehmen in Folge dessen die Mitarbeiter der Werkzeugbereitstellung. Die Wareneingangsprüfung von Sonderwerkzeugen wird in der Prozessbeschreibung PB 8.4.2 und der Arbeitsanweisung AA 8.4.2.d beschrieben. Leider können diese Werkzeuge nicht durchgängig auf Ihre Funktionalität hin überprüft werden. Deshalb kann bei manchen WKZ die prozesssichere Verwendung erst nach dem Zerspanungseingriff unter realen Bedingungen festgestellt werden. Bei dieser WE-Prüfung gehen dokumentierte Informationen hervor, welche im Archiv der Werkzeugdaten in der ERP-Software D4 abgelegt werden. Als Abschluss der Wareneingangsprüfung von Sonderwerkzeugen gilt die Lagerbuchung der angelieferten Werkzeuge.

 

Normteile:

Normteile unterliegen keiner Wareneingangsprüfung, da Ihre Herstellung standardisiert ist und deren Fertigung kontinuierlich vom Lieferanten überwacht wird.

 

 

 

 

 

 

Verwendete Dokumente:


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